Dyskalkulie Rechenstörung (RS)
Kindern/Jugendlichen mit Dyskalkulie fällt der Umgang mit Zahlen, Mengen, Flächenmaßen, etc. schwer. Sie haben große Schwierigkeiten bei der Beherrschung der Grundrechenarten (Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division) und können häufig Textaufgaben nur mit Mühe oder gar nicht entschlüsseln bzw. lösen. Oft fallen den Kindern auch räumliche und zeitliche Orientierung sehr schwer.
Die Diagnose „Dyskalkulie“ bedeutet, dass bei dem/r betroffenen Kind/Jugendlichen, nach diagnostischen Kriterien, eine Teilleistungsstörung im Bereich „Rechnen“ festgestellt wurde, die sich nicht durch eine Intelligenzminderung, eine unzureichende Beschulung oder eine Erkrankung begründen lässt. Kinder/Jugendliche mit Dyskalkulie haben eine normale bis häufig sogar überdurchschnittliche Intelligenz.
Hinweise, die eine vorhandene Dyskalkulie vermuten lassen:
- Zählen mit den Fingern, auch bei Zahlen weit über 10
- Große Probleme in den Grundrechenarten
- Probleme mit größeren Zahlenräumen
- Häufige Zahlendreher (z.B. 12/21)
- Auffallend häufiges Verrechnen
- Die Zuordnung von Zahlen und Mengen fällt schwer
- Vergleiche wie größer/kleiner, länger/kürzer, mehr/weniger fallen schwer
- Sachaufgaben und/oder Textaufgaben erscheinen kaum - bis unlösbar
- Schwierigkeiten in der räumlichen und zeitlichen Orientierung
Von der Rechenstörung abzugrenzen ist die Rechenschwäche. Kinder/Jugendliche mit Rechenschwäche haben Schwierigkeiten nur in einem Teilbereich der Mathematik und werden deshalb nicht den diagnostischen Richtlinien der Rechenstörung zugeordnet.
Kindern/Jugendlichen, die eine Rechenstörung oder eine Rechenschwäche haben, ist eines gemein: Sie brauchen zusätzliche qualifizierte Unterstützung und individuelle Förderung, um den alltäglichen schulischen und gesellschaftlichen Anforderungen bzw. Herausforderungen gerecht werden zu können.
Die Dyskalkulie-Therapie ist keine Krankenkassenleistung. Für eine evtl. Kostenübernahme durch das Jugendamt gelten die gleichen Vorgaben wie für die Legasthenie.
Eltern, die sich mit ihrem Anliegen nicht an das Jugendamt wenden wollen, können selbstverständlich die Kosten der Therapie (aktuell kostet eine Therapieeinheit 52,28 €) selbst übernehmen.