Praxis für Legasthenie und Dyskalkulie
in Mühldorf-Nord

Legasthenie Mühldorf Nord Dyskalkulie LRS RS Leserechtschreibschwäche Rechenschwäche
Legasthenie Leserechtschreibstörung (LRS)

Legastheniker*innen haben große Schwierigkeiten beim Rechtschreiben (z.B. Verwechslung von Buchstaben, Probleme bei der Laut-Buchstabenzuordnung, Schwierigkeiten bei der Konsonantenverdoppelung, Dehnungsfehler) und/oder Lesen (z.B. sehr verlangsamtes Lesen, ungenaues Lesen, weglassen von Endungen, Dekodierungsschwierigkeiten, geringes bis kein Textverständnis, häufiges Verrutschen in den Textzeilen).

Die Diagnose „Legasthenie“ bedeutet, dass bei dem betroffenen Kind/Jugendlichen eine Teilleistungsstörung in den Bereichen Rechtschreiben und/oder Lesen festgestellt wurde, die sich nicht mit einer Intelligenzminderung, einer unzureichenden Beschulung oder einer Erkrankung begründen lässt. Kinder/Jugendliche mit Legasthenie haben einen durchschnittlichen bis häufig sogar überdurchschnittlichen Intelligenzquotienten.

Hinweise, die eine Legasthenie vermuten lassen, sind:

Kinder/Jugendliche, bei denen eine Legasthenie vorliegt, benötigen zusätzliche qualifizierte Unterstützung und individuelle Förderung, um sowohl den alltäglichen schulischen, als auch den gesellschaftlichen Anforderungen und Herausforderungen gerecht werden zu können.

Die Therapie ist keine Krankenkassenleistung. Die Kosten werden jedoch, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII), vom Jugendamt übernommen.

Eltern, die sich nicht mit ihrem Anliegen an das Jugendamt wenden wollen, können selbstverständlich die Kosten der Therapie (aktuell kostet eine Therapieeinheit 56,97 €) selbst übernehmen.