Legasthenie Leserechtschreibstörung (LRS)
Legastheniker*innen haben große Schwierigkeiten beim Rechtschreiben (z.B. Verwechslung von Buchstaben, Probleme bei der Laut-Buchstabenzuordnung, Schwierigkeiten bei der Konsonantenverdoppelung, Dehnungsfehler) und/oder Lesen (z.B. sehr verlangsamtes Lesen, ungenaues Lesen, weglassen von Endungen, Dekodierungsschwierigkeiten, geringes bis kein Textverständnis, häufiges Verrutschen in den Textzeilen).
Die Diagnose „Legasthenie“ bedeutet, dass bei dem betroffenen Kind/Jugendlichen eine Teilleistungsstörung in den Bereichen Rechtschreiben und/oder Lesen festgestellt wurde, die sich nicht mit einer Intelligenzminderung, einer unzureichenden Beschulung oder einer Erkrankung begründen lässt. Kinder/Jugendliche mit Legasthenie haben einen durchschnittlichen bis häufig sogar überdurchschnittlichen Intelligenzquotienten.
Hinweise, die eine Legasthenie vermuten lassen, sind:
- Buchstaben werden nicht verschmolzen, sondern in Form von Einzellauten gelesen
- Häufiges Verwechseln von Buchstaben (d/b, t/d, p/b/q)
- Endungen, Silben, Buchstaben, werden weggelassen oder hinzugefügt
- Wortruinen werden gelesen und/oder geschrieben
- Beim Lesen werden Wörter immer wieder erraten oder hinzugefügt
- Gleiche Wörter werden immer wieder neu dekodiert oder immer wieder anders geschrieben
- Das Kind/der/die Jugendliche hat Schwierigkeiten, Inhalte des gelesenen oder geschriebenen Textes sinnhaft wiederzugeben
- Dysrhythmisches Lesen, keine Lesemelodie, Stimme ist monoton
- Lese-und/oder Schreibtempo [sind] stark verlangsamt
Kinder/Jugendliche, bei denen eine Legasthenie vorliegt, benötigen zusätzliche qualifizierte Unterstützung und individuelle Förderung, um sowohl den alltäglichen schulischen, als auch den gesellschaftlichen Anforderungen und Herausforderungen gerecht werden zu können.
Die Therapie ist keine Krankenkassenleistung. Die Kosten werden jedoch, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII), vom Jugendamt übernommen.
Eltern, die sich nicht mit ihrem Anliegen an das Jugendamt wenden wollen, können selbstverständlich die Kosten der Therapie (aktuell kostet eine Therapieeinheit 56,97 €) selbst übernehmen.